Umsatzsteuer-Organschaft

Die Komplikationen aus der Umsatzsteuer-Organschaft und wie Sie Ihre Kunden entlasten können.

Die Frage nach der UST-Organschaft ist für Ihre Kunden ein heikles Thema: Sind die Bedingungen erfüllt, liegt eine Organschaft vor - ohne dass dazu ein eigener Beschluss oder eine Feststellung notwendig wäre.

Aus dem Sachverhalt der Organschaft ergeben sich Pflichten hinsichtlich der USt-Voranmeldungen und der Jahreserklärungen. Zu geringe USt-Zahlungen können als Steuerhinterziehung gedeutet werden und zu einer Strafverfolgung führen.

Gerade bei komplizierten Konzernstrukturen bleiben Organschaften manchmal unerkannt. Deshalb kann es zu unangenehmen Überraschungen kommen.


Was ist eine UST-Organschaft?

Der Begriff der Organschaft existiert in verschiedenen Rechtsgebieten. Die Auslegung im Sinne der USt-Gesetzgebung weicht von anderen Rechtsgebieten ab.
In einer USt-Organschaft sind mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen zu einer steuerlichen Einheit zusammengefasst. Die Organgesellschaften sind dem Organträger untergeordnet.

  • Eine Organgesellschaft kann eine juristische Person oder eine GmbH & Co.KG sein.
  • Als Organträger kommen alle Unternehmen infrage, auch Personengesellschaften.

Der Organträger ist der Steuerschuldner. Er gibt die USt-Voranmeldungen und die Jahreserklärungen für die Organschaft ab.

In einer Organschaft kommen mindestens zwei Unternehmen zusammen. Es können jedoch beliebig viele sein.


Voraussetzungen

Wenn ein Unternehmen finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch ein das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist, liegt eine umsatzsteuerliche Organschaft vor.

Der § 2 II Nr. 2 UStG, R 2.8 UStAE nennt Kriterien dazu. Eine finanzielle Eingliederung etwa liegt vor, wenn der Organträger eine Mehrheit der Anteile an der Organgesellschaft innehat und somit seinen Willen durchsetzen kann. Entscheidend ist jedoch der Gesamteindruck. Eine Organschaft liegt auch dann vor, wenn die Eingliederung in einem Teilgebiet weniger eindeutig, in den anderen jedoch deutlich erkennbar ist.


Wirkungen

Die Organgesellschaften verlieren ihre Selbstständigkeit und damit ihre Unternehmereigenschaft. Allein der Organträger ist Unternehmer.

Beim Finanzamt führt die Organschaft eine einheitliche Steuernummer für die Umsatzsteuer, nämlich die des Organträgers. Die Erklärung für die Umsatzsteuervoranmeldung und -erklärung gibt sie in einem einheitlichen Formular ab.

Umsätze innerhalb der Organschaft sind nicht steuerbar, unterliegen demnach auch keiner USt. Umsätze mit Externen werden beim Organträger versteuert.


Vor- und Nachteile

 

Die Vorteile sind:

  • Für den Leistungstausch innerhalb der Organschaft fällt keine USt an. In vielen Fällen bedeutet das eine echte Kostenersparnis.
  • Vorteilhaft ist die USt-Organschaft besonders dann, wenn nicht oder nur zum Teil vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen eingebunden sind, wie Krankenhaus-, Bank- oder Versicherungskonzerne.
  • Holding-Gesellschaften können eingebunden werden.

 

Die wichtigsten Nachteile sind:

  • Der Organträger haftet für die USt-Schuld der Organgesellschaften.
    Er muss also zahlen, wenn diese zahlungsunfähig sind. Der Organträger kann deshalb in Liquiditätsschwierigkeiten kommen.
  • Die Gefahren einer unerkannten Organschaft.
    Die Organschaft tritt automatisch ein, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Sie endet, wenn sie nicht mehr gegeben sind. Ein förmliches Antrags- und Feststellungsverfahren ist in Deutschland nicht möglich.

Die Verantwortlichen in den Unternehmen müssen selbst aufpassen. Eine falsche USt-Erklärung und eine zu geringe Zahlung kann als Steuerhinterziehung gewertet werden und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Den Überblick zu behalten, ist nicht immer leicht. In Konzernen etwa macht die Einschätzung der organisatorischen Eingliederung Probleme: Was ist, wenn eine Organgesellschaft den Organträger rechtlich vertreten darf? Was ist davon zu halten, wenn in den Organgesellschaften und beim Organträger mehrere, verschiedene Geschäftsführende tätig sind?

Die aktuelle Rechtsprechung macht es nicht leichter. Seit Jahren beschäftigt die umsatzsteuerliche Organschaft die deutsche und europäische Rechtsprechung.

  • Anspruchsvolle Administration
    Die USt-Zahlungen müssen jeden Monat auf den Organträger hoch konsolidiert werden. Besonders aufwendig ist dies in einem mehrstufigen Konzern, bei dem die Zahlen über mehrere Ebenen geführt werden müssen.

 

Die steuerliche Organschaft bei gbedv

In Sachen Rechtsprechung sind andere Stellen am Zug. Technisch-administrativ können wir jedoch einiges für Unternehmen tun. Das Modul "Bilanz und Umsatzsteuer“ stellt die zusammengeführten Daten für eine Organschafts-Umsatzsteuervoranmeldung dar – mit Angabe des Herkunftsmandanten je Posten. Mit dem MwSt-Kontennachweis lassen sich die entscheidenden Daten leicht prüfen und auswerten. Bei Bedarf erstellen Kunden eine Umsatzsteuervoranmeldung mit kumulierten Werten einer umsatzsteuerlichen Organschaft.

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